Die Kurzbewertung für den Oldtimer und der Kaskoschaden (Diebstahl, Brand, etc.)
Avatarix:
Meine Versicherung hat mich aufgefordert für meinen Oldtimer eine aktuelle Kurzbewertung einzureichen. Was sollte ich tun?
derOldtimer:
Lieber Avatarix, das kann man nicht allgemein sachlich richtig beantworten. Wie so oft, kommt es auch hier darauf an.
Avatarix:
Worauf kommt es an?
derOldtimer:
Eine einfache Kurzbewertung, knapp und kostengünstig, reicht bei einem schlecht erhaltenen Fahrzeug im Zustand 3 aus, wenn du nur eine günstige Haftpflichtversicherung abschließen willst. Die Zustandsnote 3 ist bei den meisten Oldtimerversicherungen mindestens als Erhaltungszustand gefordert.
Willst du jedoch auch eine Kaskoversicherung abschließen, und/oder dein Fahrzeug ist in einem besseren Zustand als Note 3, dann solltest du folgendes bedenken:
Im Kleingedruckten deines Versicherungsvertrages, der AKB, steht, dass die Versicherung im Schadenfall eine Entschädigung bis zum aktuellen Marktwert (zum Zeitpunkt des Schadens) zahlt. Diesen aktuellen Marktwert ermittelt die Versicherung i.d.R. durch einen Gutachter (nach dem eingetretenen Schaden).
Allerdings ist der Entschädigungsbetrag begrenzt durch den versicherten Wert (den du z.B. durch eine Kurzbewertung hast festlegen lassen) plus evtl. einer Vorsorge (z.B. +20%).
Avatarix:
Was bedeutet das für mich konkret?
derOldtimer:
Wenn du deiner Versicherung einen Kaskoschaden meldest, schickt die Versicherung einen Gutachter. Dieser Gutachter bestimmt auch den aktuellen Marktwert.
Liegt ein Totalschaden vor, so zahlt die Versicherung diesen aktuellen Marktwert abzüglich des Restwertes.
Sie zahlt nicht automatisch den versicherten Wert abzüglich des Restwertes.
In meiner Praxis habe ich beobachtet, dass immer häufiger der aktuelle Marktwert deutlich niedriger eingeschätzt wird als der versicherte Wert, den der Versicherungsnehmer/Fahrzeughalter durch eine Kurzbewertung bei Abschluss der Versicherung nachgewiesen hat.
Avatarix:
Was kann ich dagegen machen?
derOldtimer:
Wenn der Schaden bereits eingetreten ist, kann man nur klagen. Alternativ gibt es noch das Sachverständigenverfahren gemäß AKB. Beides ist teuer, und führt oft nicht zu einem befriedigenden Ergebnis.
Avatarix:
Ich verstehe ja, dass auch Versicherungen gewinnorientierte Unternehmen sind.
Allerdings finde ich es nicht fair, dass der höhere Versicherungswert die Höhe meiner Versicherungsprämie bestimmt, ich aber im Schadenfall eine deutlich niedrigere Entschädigungsleistung angeboten bekomme, wenn ich nicht bereit bin die mir zustehende Entschädigung bei Gericht einzuklagen.
Und wie soll ich denn einen Beweis antreten, wenn mein Oldtimer gestohlen wurde?
Kann ich dem nicht vorbeugen?
derOldtimer:
Das ist ein berechtigter Einwand.
Hierzu braucht es eine fundierte Ermittlung des versicherten Wertes mit einer präziesen Dokumentation (Foto + Beschreibung) aller Besonderheiten deines Fahrzeugs und dessen Zustands.
Avatarix:
Wie soll das mit einer üblichen Kurzbewertung gelingen, in der häufig nur 6 Fotos vom Fahrzeug sind?
derOldtimer:
Dafür gibt es entsprechende Alternativen zur einfachen Kurzbewertung, die nicht viel teurer sind, aber im Schadenfall dem Oldtimerbesitzer tausende Euro bringen können.
Avatarix:
Was wäre das?
derOldtimer:
Neben einfachen Kurzbewertungen biete ich auch erweiterte Kurzbewertungen an. Hierbei erstelle ich so viele Fotos, wie es zur Dokumentation braucht. In der Regel sind es ca. 30 Fotos, die teilweise auch kommentiert sind.
Darüber hinaus kann man bei mir weitere Untersuchungen und Befundungen dazu buchen, wie z.B. eine Schichtdickenmessung der Lackierung, auf Wunsch auch mit grafischer Dokumentation, oder mit Detektion Zinn/Spachtel.
Auch erstelle ich auf Wunsch Fotos vom Unterboden mit einem Kamerasystem, so dass diese Untersuchung auch ohne Hebebühne beim Kunden durchgeführt werden kann.
Es kann auch sinnvoll sein, eine dokumentierte Probefahrt mit Befundung durch den Sachverständigen durchführen zu lassen. Dies macht Sinn bei technisch perfekten Fahrzeugen, denen man dies ansonsten aufgrund des optischen Zustands nicht attestieren würde.
Hier solltest du jedoch das für deinen speziellen Fall angemessene Paket selbst auswählen.
Anschließend solltest du im Frühjahr, nachdem du deinen Oldtimer aus dem Winterschlaf geweckt und ihn für die Saison fein gemacht hast, Fotos machen, die den Zustand entspechend zu den Fotos in der erweiterten Kurzbewertung dokumentieren. Bei Gericht kommt immer noch das Titelblatt einer Tageszeitung auf dem Foto einem Beweis gleich, auch wenn heute die Fotodateien das Datum der Aufnahme ausweisen.
Wer sicher gehen will, oder sich diese Form der Beweissicherung nicht zutraut, kann bei mir auch Updates von Bewertungen bekommen.
Avatarix:
Das hört sich gut an.
Kann ich mir dazu Mustergutachten ansehen?
derOldtimer:
Gerne, Mustergutachten findest du hier: https://deroldtimer.eu/index2.htm .
Avatarix:
Habe ich dich richtig verstanden, dass ich neben Zustandsnote und Marktwert meiner Oldtimerversicherung auch nachvollziehbar belegen sollte, wie diese vom Sachverständigen meiner Wahl ermittelt wurden, also zusammen mit seiner selbsterklärenden Dokumentation?
derOldtimer:
Genau, und deshalb rate ich auch von einer sogenannten Selbsteinschätzung, wie sie manche Oldtimerversicherungen akzeptieren, ganz klar ab.

Das böse Erwachen kommt im Schadenfall!

Dieses fiktive Gespräch führten:
Avatarix                                                                derOldtimer

 

 

„Avatarix“ ist eine fiktive Kunstfigur, die auf dieser Website Fragen rund um das Thema Oldtimer stellt. Sie wurde inspiriert von einer realen Person, dem ehemaligen Europameister und Deutschen Meister Heinrich Ketzer.

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